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06.10.2016, 11:50 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - In Zukunft haben Auszubildende in Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Maßnahmen einen Anspruch auf reguläre Leistungen, wenn sie nicht beim Ausbilder oder einem Wohnheim leben. Das gilt auch für Schüler, Studierende und Studierende in Fachschulklassen.. Ähnliche Meldungen:
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