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Hartz IV: Neue Gasheizung muss gezahlt werden

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10.10.2016, 14:00 Uhr. Hartz IV Nachrichten & ALG II Informationen - Ein Jobcenter muss die Kosten für die Erneuerung einer defekten Gasheizung ungeachtet der Frage der Angemessenheit der Wohnkosten tragen, wenn es zuvor der langzeitarbeitslosen Hauseigentümerin keine Kostensenkungsaufforderung zugestellt hat.. Ähnliche Meldungen:

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